Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH - Initiative zur Förderung junger Gründer



Zweck:
1) Die Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH (Stiftungsgesellschaft) mit Sitz in Kronberg im Taunus verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" §§ 51 ff. der Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung als Reaktion auf eine sich wandelnde Arbeitsrealität. Die Gesellschaft möchte gezielt jungen Menschen Möglichkeiten zur Erreichung eines selbstgewählten Berufsziels aufzeigen. Der Satzungszweck wurd verwirklicht insbesondere durch Durchführung von Seminaren und weiteren Schulungsformaten an Schulen und Universitäten um Jugendliche und junge Erwachsene auf die Möglichkeit der Existenzgründung im Rahmen der Berufswahl aufmerksam zu machen. Die Gesellschaft hat einen bundesweiten Aktionsradius, sie agiert überkomfessionell, überparteilich und unabhängig. 2) Die Stiftungsgesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt grundsätzlich keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaig anfallende Erlöse werden durch Beschluss des Stiftungsrates unmittelbar der Gesellschaft zur satzungsgemäßen Verwendung zugeführt. 3) Alle Mittel der Stiftungsgesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 4) Es darf kein Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftungsgesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftungsgesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stiftungsgesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Frankfurter Bürgerstiftung im Holzhausenschlösschen, Justinianstraße 5, 60322 Frankfurt die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 20.11.2017
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 27.09.2017
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 20.11.2017
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 26.10.2017
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // 18.09.2017 // Anmeldung vom 18.09.2017
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 26.10.2017
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 18.09.2017
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 20.11.2017
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 26.10.2017
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 18.09.2017
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 20.11.2017
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 27.09.2017
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 26.10.2017
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 18.09.2017
- Anzeige nach Eingang // 14.08.2018 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 18.09.2017
- Anzeige nach Eingang // 24.11.2017 // Anmeldung vom 20.11.2017
- Anzeige nach Eingang // 24.11.2017 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 20.11.2017
- Anzeige nach Eingang // 30.10.2017 // Anmeldung vom 26.10.2017
- Anzeige nach Eingang // 30.10.2017 // Anmeldung vom 18.09.2017
- Anzeige nach Eingang // 30.10.2017 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 26.10.2017
- Anzeige nach Eingang // 02.10.2017 // Anmeldung vom 18.09.2017
- Anzeige nach Eingang // 02.10.2017 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 27.09.2017
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Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH - Initiative zur Förderung junger Gründer ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1) Die Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH (Stiftungsgesellschaft) mit Sitz in Kronberg im Taunus verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" §§ 51 ff. der Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung als Reaktion auf eine sich wandelnde Arbeitsrealität. Die Gesellschaft möchte gezielt jungen Menschen Möglichkeiten zur Erreichung eines selbstgewählten Berufsziels aufzeigen. Der Satzungszweck wurd verwirklicht insbesondere durch Durchführung von Seminaren und weiteren Schulungsformaten an Schulen und Universitäten um Jugendliche und junge Erwachsene auf die Möglichkeit der Existenzgründung im Rahmen der Berufswahl aufmerksam zu machen. Die Gesellschaft hat einen bundesweiten Aktionsradius, sie agiert überkomfessionell, überparteilich und unabhängig. 2) Die Stiftungsgesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt grundsätzlich keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaig anfallende Erlöse werden durch Beschluss des Stiftungsrates unmittelbar der Gesellschaft zur satzungsgemäßen Verwendung zugeführt. 3) Alle Mittel der Stiftungsgesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 4) Es darf kein Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftungsgesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftungsgesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stiftungsgesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Frankfurter Bürgerstiftung im Holzhausenschlösschen, Justinianstraße 5, 60322 Frankfurt die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. tätig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Kronberg im Taunus, Minnholzweg 17, 61476. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH - Initiative zur Förderung junger Gründer. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH - Initiative zur Förderung junger Gründer ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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