SUBITO AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Kurhessenstraße, 5, 64546, Mörfelden-Walldorf
Zweck: Die Herstellung, die Entwicklung und der Vertrieb von Software und Datenverarbeitungskonzepten, sowie der Vertrieb von Hardware, die Beratung von Dienstleistungs-, Industrie- und Handelsunternehmen in Fragen des Managements, Marketings, Vertriebs, Personals sowie der Organisation und Rationalisierung sowie die Projektentwicklung insbesondere im Bereich von EDV-Lösungen. Die erlaubnispflichtige Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist nicht Gegenstand des Unternehmens.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Rechtsverhältnisse Kommentar
20.04.2023 Braunstein - - - Fall 45
20.03.2023 Braunstein - - - Fall 44
- - - - Fall 43
19.12.2022 Braunstein - - von Amts wegen berichtigt: Mit der Brillant 3613. GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht -
07.12.2022 Braunstein - - Mit der Brillant 3613 GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 123856) als herrschendem Unternehmen ist am 06.12.2022 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 06.12.2022 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Fall 42
29.05.2022 Rapp - - Der zwischen der Gesellschaft als Organgesellschaft und der MNU Consult GmbH mit Sitz in Würzburg (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 7915) als Organträger bestehende Teilgewinnabführungsvertrag ist durch die Vereinbarung über die Beendigung des Teilgewinnabführungsvertrags vom 26. November 2021 mit sofortiger Wirkung beendet worden. Fall 38
29.05.2022 Rapp Zweigniederlassung unter gleicher Firma aufgehoben in: 97204 Höchberg - - Fall 40
- - - - Fall 37 Dokumente in Fall 36
31.08.2021 Auth - - - Fall 36
04.11.2020 Braunstein - - - Fall 35
28.04.2020 Braunstein - - Der mit der MUB Vermögensverwaltungs GmbH, Moos (Amtsgericht Freiburg, HRB 550654) am 15.03.2002 abgeschlossene und auf die Informatik Consulting Bauer GmbH, Moos (Amtsgericht Freiburg, HRB 550540) übertragene Vertrag über eine stille Gesellschaft ist durch Vertrag vom 22.02.2008 beendet. Fall 34
- - - - Fall 32
03.04.2019 Petry - - - Fall 31
09.11.2018 Sauer - - - Fall 27
14.08.2018 Sauer - - - Fall 30
20.07.2018 Sauer - - - Fall 29
20.04.2018 Sauer - Die Hauptversammlung vom 27.11.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.000.000,00 EUR beschlossen. Der zwischen der Gesellschaft und Michael Bauer als stillem Gesellschafter bestehenden Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) vom 12.08.2004 in Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft mit Beteiligungsrahmenvereinbarungen wurde im Wege der Vertragsübernahme durch Vertrag vom 27.11.2017 mit Zustimmung der Hauptversammlung der Subito AG durch Beschluss vom 27.11.2017 auf die MNU Consult GmbH mit Sitz in Höchberg (Amtsgericht Würzburg, HRB 7915) übertragen. Fall 28
29.12.2017 Sauer - - - Fall 26
27.10.2016 Braunstein - - - Fall 25
07.01.2016 Braunstein - - Der mit der MNU Consult GmbH, Höchberg (AG Würzburg, HRB 7915) am 02.12.2004 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde mit Wirkung zum 31.12.2015 Fall 24
12.10.2015 Heusel - - - Fall 23
17.03.2015 Heusel - - Der mit der Informatik Consulting Bauer GmbH abgeschlossene und nunmehr mit Herrn Michael Bauer als stillem Gesellschafter bestehende Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) vom 12.08.2004 in Form eines Vertrages über eine typisch stille Gesellschaft und die Beteiligungsrahmenvereinbarung vom 12.08.2004 sind durch die Verträg vom 25.02.2015 (sechster Nachtrag) geändert. Die Hauptversammlung vom 25.02.2015 hat der Änderung zugestimmt. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Dokumente Bezug genommen. Fall 21
17.03.2015 Heusel - - Eintragung vom 29.12.2009 von Amts wegen ergänzt: Mit Wirkung vom 01.11.2009 werden die Verträge über die Errichtung einer stillen Gesellschaft in der Fassung des vierten Nachtrags vom 25.09.2009 zwischen der SUBITO AG als Inhaber und der Informatik Consulting Bauer GmbH mit dem Sitz in Moos als stillem Gesellschafter sowie der Von Amts wegen Eintragung vom
13.11.2014 Bieg - - - Fall 20
04.02.2013 Hieckmann - - - Fall 19
25.07.2011 Vallbracht - - - Fall 17
29.12.2009 Stephan - - Der mit der Informatik Consulting Bauer GmbH mit dem Sitz in -
19.10.2009 Dr. Krömmelbein - - Der mit der Informatik Consulting Bauer GmbH mit Sitz in Moos (Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 550540) als stiller Gesellschafterin bestehende Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) vom 12.08.2004 in Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft und die Beteiligungsrahmenvereinbarung vom 12.08.2004 sind durch die Verträge vom 25.09.2009 (Vierter Nachtrag) geändert worden. Die Hauptversammlung vom 25.09.2009 hat diesen Änderungen zugestimmt. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Dokumente Bezug genommen. Fall 14
27.07.2009 Dr. Krömmelbein - - Der mit der Informatik Consuting Bauer GmbH mit Sitz in Moos (Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 550540) als stiller Gesellschafterin bestehende Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) vom 12.08.2004 in Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft und die Beteiligungsrahmenvereinbarung vom 12.08.2004 sind durch die Verträge vom 01.07.2009 (Dritter Nachtrag) geändert worden. Die Hauptversammlung vom 01.07.2009 hat diesen Änderungen zugestimmt. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Dokumente Bezug genommen. Fall 13
01.07.2009 Stephan - - Der mit der Informatik Consulting Bauer GmbH mit dem Sitz in -
04.02.2009 Geiger Geschäftsanschrift: Kurhessenstraße 5, 64546 Mörfelden- Walldorf - - Fall 11
08.05.2008 Preylowski - - Die zwischen der Gesellschaft und der MUB Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Moos (Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 550654) als stille Gesellschafterin bestehenden Teilgewinnabführungsverträge (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) vom 15.03.2002 und 12.08.2004 in Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft mit Fall 10
04.05.2007 Geiger SUBITO AG, Höchberg (Amtsgericht Würzburg HRB 6744) - - -
19.04.2007 Preylowski - - Der mit der MUB Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in -
20.11.2006 Preylowski - - Die Gesellschaft hat den mit der MUB Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Moos als stiller Gesellschafterin am 15.03.2002 geschlossenen Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) in Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft mit Vertrag vom 03.04.2006 (Dritter Anmeldung Blatt 295 ff Sonderband Teilgewinnabführungsver trag Blatt 304 ff Sonderband
- - Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Gewinnanteils - -
- - - Desweiteren erhält der stille Gesellschafter eine variable Verzinsung in Höhe von zwei Prozent jährlich (2 % p.a.) vom Vorsteuergewinn gem. Handelsbilanz entsprechend der Gewinnermittlung gem. nachstehend § 3. -
- - Der stille Gesellschafter erhält eine feste Verzinsung seiner Wird der Jahresabschluss durch eine finanzamtliche Prüfung rechtskräftig geändert, so gelten diese Änderungen auch für die Ermittlung der Gewinnbeteiligung der MUB Vermögensverwaltung GmbH. Daraus resultierende Ausgleichzahlungen sind innerhalb von einem Monat nach Bestandskraft der geänderten Steuerbescheide zu entrichten. 3. In dem Errichtungszeitpunkt (§ 1 Abs. 1) laufenden Geschäftsjahr erfolgt die variable Verzinsung zeitanteilig entsprechend des Beteiligungszeitraums. Bei Beendigung der stillen Gesellschaft erfolgt die variable Verzinsung ebenfalls zeitanteilig entsprechend des Beteiligungszeitraums. 4. Die Gewinnbeteiligung wird jeweils 6 Monate nach dem Bilanzstichtag zur Zahlung fällig. Liegt der Jahresabschluss bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor, so wird der geschätzte Betrag in voller Höhe vorschussweise zu diesem Zeitpunkt fällig. Nach Vorliegen des Jahresabschlusses wird ein etwa überzahlter Betrag zurückerstattet. Die Gewinnbeteiligung wird aus dem Gewinn der AG gezahlt. Die Regelung der §§ 300 ff., 301 AktG werden eingehalten. Die Gesellschaft hat als Inhaberin mit der MUB Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Moos (Amtsgericht Singen HRB 654) alls stiller Gesellschafterin am 12.08.2004 mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 12.08.2004 einen weiteren Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) in Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft mit Beteiligungsvereinbarung vom 12.08.2004 geschlossen. Die Vereinbarung über die Höhe des abzuführenden Gewinns lautet: 1. Verzinsung, Beteiligung an der Wertsteigerung des Inhabers -
20.01.2020 Braunstein - - - Fall 33

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P.A.C.S. AG AG Frankfurt am Main c/o Santeri, Schäfergasse, 50, 60313, Frankfurt am Main
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SUBITO AG ist ein Unternehmen vom Typ AG. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Herstellung, die Entwicklung und der Vertrieb von Software und Datenverarbeitungskonzepten, sowie der Vertrieb von Hardware, die Beratung von Dienstleistungs-, Industrie- und Handelsunternehmen in Fragen des Managements, Marketings, Vertriebs, Personals sowie der Organisation und Rationalisierung sowie die Projektentwicklung insbesondere im Bereich von EDV-Lösungen. Die erlaubnispflichtige Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist nicht Gegenstand des Unternehmens. tätig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Mörfelden-Walldorf, Kurhessenstraße 5, 64546. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von SUBITO AG. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist SUBITO AG ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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