Sympalog Speech Technologies AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
11.02.2009 Linhardt-Ostler - - - Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141 a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. - -
03.07.2007 Schmidt - - - Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 02.05.2007 (Az. 2 IN 648/02) nach Schlußverteilung aufgehoben worden. - -
09.04.2003 - - - Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des - -
20.02.2003 Wagner - - - Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 30.12.2002 (AZ, IN 648/02) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, daß - Beschluss Bl. 340/341 SoB
- - - - Das Genehmigte Kapital vom 21.12.2000 (Genehmigtes Kapital 2000/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 7.865 EUR. - -
25.10.2002 Dr. Bierlein - Die Hauptversammlung vom 08.07.2002 hat die Änderung des § 8 Abs. 7 (Hauptversammlung) der Satzung und die Ergänzung um § 8 Abs. 8 beschlossen. Auf Grund der in der Satzung vom 21.12.2000 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 18624 - - - Beschlüsse Bl. 269, 270,
22.10.2002 Meier Erlangen Aktiengesellschaft Satzung vom 08.06.2000 zuletzt geändert am 28.09.2001 Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entwicklung und der Vertrieb von Sprachtechnologie und Informationstechnologie, unternehmerische Beratung und Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigener Vermögenswerte aller Art. Tätigkeiten, die nach der Gewerbeordnung, den Rechts- und Steuerberatungsgesetzen oder dem Kreditwesengesetz oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften einer Erlaubnis bedürfen, sind ausgeschlossen. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 21. Dezember 2000 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2004 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautenden Stückaktien einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens noch Euro 26.489,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2000/I). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig, um Spitzenbeträge zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses zu ermöglichen und für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Beteiligungen, Einzelunternehmen oder Vermögensgegenständen sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht für einen Betrag von bis zu Euro 5.675,00 auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben. Im übrigen ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Ausgabebetrag und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe zu bestimmen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 06.12.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 159 ff. So.

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