TKS gemeinnützige GmbH - Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstationen

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Johannisstr., 2, 66111, Saarbrücken
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: 1. Der Betrieb von Sozialstationen mit ambulanter und teilstationärer Pflege sowie von betreuten Wohnangeboten und Wohngruppenangeboten im Regionalverband Saarbrücken. 2. Den Sozialstationen obliegt das Angebot an Diensten der ambulanten und teilstationären Alten-, Kranken- und Familienpflege einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie die Überlassung von Wohnraum für Personen, die bedingt durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Hilfe bedürfen. Dazu gehört auch die Schulung und Beratung von Angehörigen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, der Kontakt zu den ortsansässigen Kirchengemeinden sowie die Förderung der Nachbarschaftshilfe. 3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, insbesondere weitere Zweckbetriebe im Sinne des § 68 Abgabenordnung gründen oder betreiben. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder diese erwerben oder gründen, sofern diese ebenfalls gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 verfolgen. 4. Die Gesellschaft betätigt sich im Sinne von Diakonie und Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der christlichen Kirchen. 5. Die Gesellschaft schließt sich dem Caritasverband für die Diözese Trier e.V., Trier, als Mitglied an und erkennt die Satzung des Caritasverbandes für die Diözese Trier e.V. an. Die Gesellschaft erkennt ebenfalls die durch den Bischof von Trier erlassene "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" (Grundordnung) sowie das Mitarbeitervertretungsrecht für die Diözese Trier und die dazu ergangenen Regelungen und Ausführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden. Das Gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden. Art. 4 und 5 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse finden hinsichtlich der Loyalitätsobliegenheiten insoweit keine Anwendung auf evangelische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als deren Inhalte im Widerspruch zu evangelischem Kirchenrecht stehen. Für sie gilt insoweit die "Richtlinie des Rates über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in der evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie" in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Besetzung von Arbeitsstellen wird dem ökumenischen Charakter der Einrichtung Rechnung getragen.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Kommentar
12.05.2023 Bölinger Geschäftsanschrift: Johannisstr. 2, 66111 Saarbrücken - - - gemäß § 17 HRV von Amts wegen berichtigt.
08.05.2023 Bölinger Neue: Geschäftsanschrift: Hausenstraße 68, 66333 Völklingen - - - -
26.10.2022 Nitzgen - - - - gemäß § 17 HRV von Amts wegen berichtigt.
29.06.2022 Sprau - Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. - - -
- - - 1. Der Betrieb von Sozialstationen mit ambulanter und teilstationärer Pflege sowie von betreuten Wohnangeboten und Wohngruppenangeboten im Regionalverband Saarbrücken. 2. Den Sozialstationen obliegt das Angebot an Diensten der ambulanten und teilstationären Alten-, Kranken- und Familienpflege einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie die Überlassung von Wohnraum für Personen, die bedingt durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Hilfe bedürfen. Dazu gehört auch die Schulung und Beratung von Angehörigen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, der Kontakt zu den ortsansässigen Kirchengemeinden sowie die Förderung der Nachbarschaftshilfe. 3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, insbesondere weitere Zweckbetriebe im Sinne des § 68 Abgabenordnung gründen oder betreiben. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder diese erwerben oder gründen, sofern diese ebenfalls gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 verfolgen. 4. Die Gesellschaft betätigt sich im Sinne von Diakonie und Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der christlichen Kirchen. 5. Die Gesellschaft schließt sich dem - -
07.06.2022 - Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2022 hat die - - -
13.04.2015 Nauhauser Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Johannisstr. 2, 66111 Saarbrücken Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. 1. Der Betrieb von Sozialstationen im Stadtverband Saarbrücken. 2. Den Sozialstationen obliegt das Angebot an Diensten der ambulanten Alten-, Kranken- und Familienpflege einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dazu gehört auch die Schulung und Beratung von Angehörigen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, der Kontakt zu - -
17.04.2007 Schemer - - 1. Der Betrieb von Sozialstationen im Stadtverband Saarbrücken. 2. Den Sozialstationen obliegt das Angebot an Diensten der ambulanten Alten-, Kranken- und Familienpflege einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dazu gehört auch die Schulung und Beratung von Angehörigen, ehrenamtlichen Zu lfd. Nr. 2, Eintragung vom 10.04.2007, entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen berichtigend eingetragen. -
10.04.2007 Schemer - , 2 (Gegenstand), 5 ( Gesellschafter, Stammkapital, Stammeinlegen), 8 (Einberufung und Ablauf der Gesellschafterversammlung), 9 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 11 (Beirat) und 16 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. 1. Der Betrieb von Sozialstationen im Stadtverband Saarbrücken. 2. Den Sozialstationen obliegt das Angebot an Diensten der ambulanten Alten-, Kranken- und Familienpflege einschließlich - -

Firmendokumente

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TKS GmbH GmbH Hainichen Ahornstraße, 8, 09661, Hainichen
TKS gemeinnützige GmbH - Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstationen ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Der Betrieb von Sozialstationen mit ambulanter und teilstationärer Pflege sowie von betreuten Wohnangeboten und Wohngruppenangeboten im Regionalverband Saarbrücken. 2. Den Sozialstationen obliegt das Angebot an Diensten der ambulanten und teilstationären Alten-, Kranken- und Familienpflege einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie die Überlassung von Wohnraum für Personen, die bedingt durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Hilfe bedürfen. Dazu gehört auch die Schulung und Beratung von Angehörigen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, der Kontakt zu den ortsansässigen Kirchengemeinden sowie die Förderung der Nachbarschaftshilfe. 3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, insbesondere weitere Zweckbetriebe im Sinne des § 68 Abgabenordnung gründen oder betreiben. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder diese erwerben oder gründen, sofern diese ebenfalls gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 verfolgen. 4. Die Gesellschaft betätigt sich im Sinne von Diakonie und Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der christlichen Kirchen. 5. Die Gesellschaft schließt sich dem Caritasverband für die Diözese Trier e.V., Trier, als Mitglied an und erkennt die Satzung des Caritasverbandes für die Diözese Trier e.V. an. Die Gesellschaft erkennt ebenfalls die durch den Bischof von Trier erlassene "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" (Grundordnung) sowie das Mitarbeitervertretungsrecht für die Diözese Trier und die dazu ergangenen Regelungen und Ausführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden. Das Gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden. Art. 4 und 5 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse finden hinsichtlich der Loyalitätsobliegenheiten insoweit keine Anwendung auf evangelische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als deren Inhalte im Widerspruch zu evangelischem Kirchenrecht stehen. Für sie gilt insoweit die "Richtlinie des Rates über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in der evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie" in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Besetzung von Arbeitsstellen wird dem ökumenischen Charakter der Einrichtung Rechnung getragen. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von TKS gemeinnützige GmbH - Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstationen unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Saarbrücken, Johannisstr. 2, 66111. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von TKS gemeinnützige GmbH - Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstationen. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist TKS gemeinnützige GmbH - Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstationen ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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