Würdezentrum gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Geleitsstraße, 14, 60599, Frankfurt am Main
Kapital: 450.00 EUR
Zweck: (1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2)Zweck der Gesellschaft ist, das Wahrnehmen und Erleben von Würde und Autonomie in schwerer Krankheit (körperlich, geistig und seelisch) und am Lebensende zu fördern: 1. Angehörige 2. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, 3. der Jugend- und Altenhilfeeinrichtungen, 4. des Wohlfahrtswesens, 5. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, 6. Bürgerschaftlich engagierte Einrichtungen (z.B. Vereine, Gesprächskreise) zugunsten gemeinnütziger, mildtägiger und kirchlicher Zwecke 7. Sonstige selbstlose und mildtätige Aktivitäten zur Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 8. Betroffene Angehörige von Personen unter 7 9. Verbraucherberatung und Verbraucherschutz 10. Wissenschaft und Forschung (3)Der Satzungszweck wird je nach Situation verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen zur Durchführung von vorausschauender Behandlungsplanung [Fußnote 1] (z.B. gem. §132g SGB V), der therapiebezogenen partizipativen Entscheidungsfindung [Fußnote 2] und der ethischen Entscheidungsunterstützung, beispielsweise als strukturierte Ethikberatung bzw. interaktive Therapiezielfindungsowie etwa durch gesprächsweise Begleitung der Betroffenen und Adressaten ( zu Nr. 1, 2, 3, 4, 7, 8). (4)Dies geschieht durch Beratung (zu Nr. 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9) und Schulung von beruflich befassten Adressaten (zu Nr. 1 2, 3, 4, 5, 9), Patienten (zu Nr. 1, 3, 4, 5,), Angehörigen (zu Nr. 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9), Vorsorgebevollmächtigten (zu Nr. 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8), gesetzlichen Betreuern (zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8), Pflegepersonen (zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8) und Therapeuten (zu Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8) im Sinne einer umfassenden Erwachsenenbildung und des Verbraucherschutzes für Patienten und pflegebedürftige Menschen. (5)In diesem Zusammenhang werden geeignete Arbeitsmaterialien bereitgestellt, gegebenen Prozesse und Verwaltungsverfahren begleitet sowie nach Bedarf Personen, Einrichtungen u. ä. im deutschen Bildungs-, Wohlfahrts- und öffentlichen Gesundheitswesen beraten und ggf. Abläufe unterstützt und vermittelt (zu Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9). (6)Die Maßnahmen der Gesellschaft zielen dabei ausschließlich darauf ab, Patienten, Angehörige, Helfer und Therapeuten in ihrer jeweiligen Betroffenheit im Gesamtablauf in ihrem jeweiligen Erleben und Wahrnehmen von Würde und Autonomie zu unterstützen. (7)Dabei stehen, soweit die Belange chronisch schwertkranker Kinder und Jugendlicher einschließlich deren Familien betroffen sind, die jeweiligen Umfelder (zu Hause, Kliniken, Hospize, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen etc.) einschließlich der psychosozialen Entlastung und Begleitung der Familien im Vordergrund. (8)Die Gesellschaft schult im Zusammenhang mit den Gesellschaftszwecken ggf. Dritte mit dem Ziel vorausschauender Behandlungsplanung und verantwortungsbewusster Gesundheitskompetenz sowie zur Würde der zu besorgenden Menschen fördernden Behandlung und Pflege auch und insbesondere im Rahmen der Berufsbildung (zu Nr. 5). Die Gesellschaft betreibt diese Schulungen und Maßnahmen für den betroffenen Personenkreis (Patienten, Angehörige, Bevollmächtigte, gesetzliche Betreuer, Helfer, Pflegende, Therapeuten und strukturverantwortliche Personen) ebenfalls selber. (9)Maßnahmen zur Förderung einer würdeerhaltenden und das Würdeerleben fördernde Leistungserbringung durch handelnde Personen und Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen werden durch die Gesellschaft erbracht und gefördert (zu Nr. 1, 2, 3, 4), dabei gilt das Handeln der Gesellschaft ausschließlich der Förderung und Verbesserung der Befähigung zur Wahrnehmung der Patientenautonomie, sowie des Würdeerlebens und der psychosozialen Entlastung und Unterstützung für Patienten, Angehörige, Bevollmächtigte, gesetzliche Betreuer, Helfer, Pflegende und Therapeuten in emotional belastenden und potenziell überfordernden Entscheidungssituationen bei drohender oder bestehender schwerer Erkrankung, schwerer Verletzung oder Todesgefahr. (10) Die wissenschaftliche Erforschung, Begleitung und Weiterentwicklung der gemeinwohlorientierten Qualitätssicherungen von Maßnahmen der vorausschauenden Behandlungsplanung, der partizipativen Entscheidungsfindung und der Steigerung der Selbstfürsorge-, Hilfe- und Gesundheitskompetenz, deren allgemeinversorgende Strukturentwicklung und deren hierbei entstandener Erkenntnisse und Ergebnisse sollen veröffentlicht werden (zu 10). (11)Besonders unterstützt die Gesellschaft selbstlos (§ 53 AO) Patienten und Behinderte, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind, sowie deren Bevollmächtigte bzw. gesetzlichen Betreuer bei der Wahrnehmung der Patientenautonomie durch eine die Behandlung und Pflege begleitende ärztliche pflegerische, psychosoziale und ethische Beratung (zu 1, 2, 3, 4, 7, 8). (12)Bei der Durchführung ihrer Maßnahmen arbeitet die Gesellschaft auch mit kommunalen Gebietskörperschaften und deren Verwaltungen, anderen gemeinnützigen Vereinigungen (zu Nr. 6) und Kirchen (zu Nr. 6) zusammen, ausschließlich um die vorbeschriebenen Satzungsziele zu verwirklichen. Die Gesellschaft bevorzugt dabei nicht einzelne Kirchen oder Vereinigungen. Anmerkung: Die Fussnoten auf der vorherigen Seite sind Bestandteil des § 2 des Gesellschaftsvertrages. [Fußnote 1]: Vorausschauende Behandlungsplanung: international auch bezeichnet als "Advance Care Planning" (ACP) [Fußnote 2]: Partizipative Entscheidungsfindung (PEF): international auch bezeichnet als "Shared Decision Making" (SDM)

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
18.08.2022 Weber - - - - Fall 3
21.07.2017 Wittmann - - - - Fall 2
31.08.2016 Leifert Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Geleitsstraße 14, 60599 Frankfurt am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 26.02.2016 mit Änderung vom 19.07.2016 (1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2)Zweck der Gesellschaft ist, das Wahrnehmen und Erleben von Würde und Autonomie in schwerer Krankheit (körperlich, geistig und seelisch) und am Lebensende zu fördern: 1. Angehörige 2. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, 3. der Jugend- und Altenhilfeeinrichtungen, 4. des Wohlfahrtswesens, 5. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, 6. Bürgerschaftlich engagierte Einrichtungen (z.B. Vereine, Gesprächskreise) zugunsten gemeinnütziger, mildtägiger und kirchlicher Zwecke 7. Sonstige selbstlose und mildtätige Aktivitäten zur Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 8. Betroffene Angehörige von Personen unter 7 9. Verbraucherberatung und Verbraucherschutz 10. Wissenschaft und Forschung (3)Der Satzungszweck wird je nach Situation verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen zur Durchführung von Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Fall 1

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Würdezentrum gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2)Zweck der Gesellschaft ist, das Wahrnehmen und Erleben von Würde und Autonomie in schwerer Krankheit (körperlich, geistig und seelisch) und am Lebensende zu fördern: 1. Angehörige 2. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, 3. der Jugend- und Altenhilfeeinrichtungen, 4. des Wohlfahrtswesens, 5. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, 6. Bürgerschaftlich engagierte Einrichtungen (z.B. Vereine, Gesprächskreise) zugunsten gemeinnütziger, mildtägiger und kirchlicher Zwecke 7. Sonstige selbstlose und mildtätige Aktivitäten zur Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 8. Betroffene Angehörige von Personen unter 7 9. Verbraucherberatung und Verbraucherschutz 10. Wissenschaft und Forschung (3)Der Satzungszweck wird je nach Situation verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen zur Durchführung von vorausschauender Behandlungsplanung [Fußnote 1] (z.B. gem. §132g SGB V), der therapiebezogenen partizipativen Entscheidungsfindung [Fußnote 2] und der ethischen Entscheidungsunterstützung, beispielsweise als strukturierte Ethikberatung bzw. interaktive Therapiezielfindungsowie etwa durch gesprächsweise Begleitung der Betroffenen und Adressaten ( zu Nr. 1, 2, 3, 4, 7, 8). (4)Dies geschieht durch Beratung (zu Nr. 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9) und Schulung von beruflich befassten Adressaten (zu Nr. 1 2, 3, 4, 5, 9), Patienten (zu Nr. 1, 3, 4, 5,), Angehörigen (zu Nr. 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9), Vorsorgebevollmächtigten (zu Nr. 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8), gesetzlichen Betreuern (zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8), Pflegepersonen (zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8) und Therapeuten (zu Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8) im Sinne einer umfassenden Erwachsenenbildung und des Verbraucherschutzes für Patienten und pflegebedürftige Menschen. (5)In diesem Zusammenhang werden geeignete Arbeitsmaterialien bereitgestellt, gegebenen Prozesse und Verwaltungsverfahren begleitet sowie nach Bedarf Personen, Einrichtungen u. ä. im deutschen Bildungs-, Wohlfahrts- und öffentlichen Gesundheitswesen beraten und ggf. Abläufe unterstützt und vermittelt (zu Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9). (6)Die Maßnahmen der Gesellschaft zielen dabei ausschließlich darauf ab, Patienten, Angehörige, Helfer und Therapeuten in ihrer jeweiligen Betroffenheit im Gesamtablauf in ihrem jeweiligen Erleben und Wahrnehmen von Würde und Autonomie zu unterstützen. (7)Dabei stehen, soweit die Belange chronisch schwertkranker Kinder und Jugendlicher einschließlich deren Familien betroffen sind, die jeweiligen Umfelder (zu Hause, Kliniken, Hospize, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen etc.) einschließlich der psychosozialen Entlastung und Begleitung der Familien im Vordergrund. (8)Die Gesellschaft schult im Zusammenhang mit den Gesellschaftszwecken ggf. Dritte mit dem Ziel vorausschauender Behandlungsplanung und verantwortungsbewusster Gesundheitskompetenz sowie zur Würde der zu besorgenden Menschen fördernden Behandlung und Pflege auch und insbesondere im Rahmen der Berufsbildung (zu Nr. 5). Die Gesellschaft betreibt diese Schulungen und Maßnahmen für den betroffenen Personenkreis (Patienten, Angehörige, Bevollmächtigte, gesetzliche Betreuer, Helfer, Pflegende, Therapeuten und strukturverantwortliche Personen) ebenfalls selber. (9)Maßnahmen zur Förderung einer würdeerhaltenden und das Würdeerleben fördernde Leistungserbringung durch handelnde Personen und Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen werden durch die Gesellschaft erbracht und gefördert (zu Nr. 1, 2, 3, 4), dabei gilt das Handeln der Gesellschaft ausschließlich der Förderung und Verbesserung der Befähigung zur Wahrnehmung der Patientenautonomie, sowie des Würdeerlebens und der psychosozialen Entlastung und Unterstützung für Patienten, Angehörige, Bevollmächtigte, gesetzliche Betreuer, Helfer, Pflegende und Therapeuten in emotional belastenden und potenziell überfordernden Entscheidungssituationen bei drohender oder bestehender schwerer Erkrankung, schwerer Verletzung oder Todesgefahr. (10) Die wissenschaftliche Erforschung, Begleitung und Weiterentwicklung der gemeinwohlorientierten Qualitätssicherungen von Maßnahmen der vorausschauenden Behandlungsplanung, der partizipativen Entscheidungsfindung und der Steigerung der Selbstfürsorge-, Hilfe- und Gesundheitskompetenz, deren allgemeinversorgende Strukturentwicklung und deren hierbei entstandener Erkenntnisse und Ergebnisse sollen veröffentlicht werden (zu 10). (11)Besonders unterstützt die Gesellschaft selbstlos (§ 53 AO) Patienten und Behinderte, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind, sowie deren Bevollmächtigte bzw. gesetzlichen Betreuer bei der Wahrnehmung der Patientenautonomie durch eine die Behandlung und Pflege begleitende ärztliche pflegerische, psychosoziale und ethische Beratung (zu 1, 2, 3, 4, 7, 8). (12)Bei der Durchführung ihrer Maßnahmen arbeitet die Gesellschaft auch mit kommunalen Gebietskörperschaften und deren Verwaltungen, anderen gemeinnützigen Vereinigungen (zu Nr. 6) und Kirchen (zu Nr. 6) zusammen, ausschließlich um die vorbeschriebenen Satzungsziele zu verwirklichen. Die Gesellschaft bevorzugt dabei nicht einzelne Kirchen oder Vereinigungen. Anmerkung: Die Fussnoten auf der vorherigen Seite sind Bestandteil des § 2 des Gesellschaftsvertrages. [Fußnote 1]: Vorausschauende Behandlungsplanung: international auch bezeichnet als "Advance Care Planning" (ACP) [Fußnote 2]: Partizipative Entscheidungsfindung (PEF): international auch bezeichnet als "Shared Decision Making" (SDM) tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 450.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Würdezentrum gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Geleitsstraße 14, 60599. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Würdezentrum gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Würdezentrum gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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