Auf!Pantaleon gGmbH



Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist neben der Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke a) die Förderung der Religion, b) die Förderung der Jugend und Altenhilfe, c) die Förderung der Erziehung, Volks und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie d) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten. 3. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch a) Jugendarbeit und Jugendhilfe insbesondere durch Information, Beratung und Hilfestellung zur Persönlichkeitsentwicklung (Präventionsarbeit), b) Jugendarbeit und Jugendhilfe insbesondere durch die Zurverfügungstellung einer Notfallunterkunft für Kinder und Jugendliche in Konfliktsituationen und die Aufnahme in ein familiäres Umfeld(Notfallhilfe), c) Maßnahmen zum Abbau von Isolation, Anonymität und Ausgrenzung von behinderten, alten, kranken und anderen Menschen am Rande der Gesellschaft insbesondere durch integrative Wohnformen, d) Geistliche Wohngemeinschaften, die jungen Menschen einen gemeinsamen Lebens- und Glaubensraum bieten, um der Vereinzelung und Vereinsamung entgegenzuwirken und in den Grundvollzügen des Glaubens zu wachsen, e) Integrative Wohngemeinschaften, welche insbesondere den Einstieg junger Menschen mit Migrationshintergrund in eine Ausbildung fördern, beispielsweise für Auszubildende in der Altenhilfe, f) Errichtung und Unterhaltung eines niederschwelligen Nachbarschaftscafes zur Inklusion und Integration von benachteiligten Menschen in eine Beschäftigung, g) die mildtätige Unterstützung in persönlichen Härtefällen, h) religiöse Betreuungs- und Bildungsangebote - insbesondere korrespondierend mit a) - f) - in Präsenz und über elektronische Kommunikationsformen sowie die Gewährung von Zuschüssen und Beihilfen für die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen, Betreuungs- und Bildungsangeboten, i) die Pflege und Förderung von internationalen Kontakten und Projekten im In- und Ausland, um christliche Solidarität mit der Kirche in anderen Ländern zu praktizieren und die Einheit der Christen zu fördern, j) die Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung oder Förderung von Benefizveranstaltungen, k) eigene Publikationen jeglicher Art und Verbreitungswege sowie die Förderung von Publikationen, die der Verwirklichung des Gesellschaftszweckes dienlich sind, l) die Bereitstellung von Zuschüssen, Räumlichkeiten, Beratung und Infrastruktur zur Entwicklung und die anschließende Durchführung weiterer Projekte zur Verfolgung der hier genannten steuerbegünstigten Zwecke, sowie alle anderen Maßnahmen, die geeignet sind, die hier genannten steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. 4. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch in Kooperationen mit geeigneten Partnern umsetzen beispielsweise durch gemeinsame Projekte und Angebote. 5. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr. l AO auch anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. 6. Im Rahmen des nach § 58 Ziffern 3,4 und 5 AO steuerrechtlich Zulässigen kann die Gesellschaft eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts unterstützen. 7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 8. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. 9. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung |
---|---|---|---|---|
- | - | - | Maßnahmen zum Abbau von Isolation, Anonymität und Ausgrenzung von behinderten, alten, kranken und anderen Menschen am Rande der Gesellschaft insbesondere durch integrative Wohnformen, d) Geistliche Wohngemeinschaften, die jungen Menschen einen gemeinsamen Lebens- und Glaubensraum bieten, um der Vereinzelung und Vereinsamung entgegenzuwirken und in den Grundvollzügen des Glaubens zu wachsen, e) Integrative Wohngemeinschaften, welche insbesondere den Einstieg junger Menschen mit Migrationshintergrund in eine Ausbildung fördern, beispielsweise für Auszubildende in der Altenhilfe, f) Errichtung und Unterhaltung eines niederschwelligen Nachbarschaftscafes zur Inklusion und Integration von benachteiligten Menschen in eine Beschäftigung, g) die mildtätige Unterstützung in persönlichen Härtefällen, h) religiöse Betreuungs- und Bildungsangebote - insbesondere korrespondierend mit | - |
31.03.2023 Engeland | Jugendarbeit und Jugendhilfe insbesondere durch die Zurverfügungstellung einer Notfallunterkunft | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2022 | die Förderung der Erziehung, Volks und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie d) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten. 3. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 05.12.2022
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 31.03.2023
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 05.12.2022 (+ Weitere Dokumente) // Anmeldung vom 05.12.2022
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 05.12.2022 (+ Weitere Dokumente) // =,>,Anmeldung vom 20.03.2023
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 05.12.2022
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 05.12.2022 (+ Weitere Dokumente) // Anmeldung vom 05.12.2022
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 05.12.2022 (+ Weitere Dokumente) // =,>,Anmeldung vom 20.03.2023
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 05.12.2022
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 31.03.2023
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 05.12.2022
- Anzeige nach Eingang // 15.03.2023 // Anmeldung vom 05.12.2022 (+ Weitere Dokumente) // Anmeldung vom 05.12.2022
- Anzeige nach Eingang // 15.03.2023 // Anmeldung vom 05.12.2022 (+ Weitere Dokumente) // =,>,Anmeldung vom 20.03.2023
- Anzeige nach Eingang // 15.03.2023 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 05.12.2022
- Anzeige nach Eingang // 15.03.2023 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 31.03.2023
- Anzeige nach Eingang // 15.03.2023 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 05.12.2022
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Auf!Pantaleon gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist neben der Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke a) die Förderung der Religion, b) die Förderung der Jugend und Altenhilfe, c) die Förderung der Erziehung, Volks und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie d) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten. 3. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch a) Jugendarbeit und Jugendhilfe insbesondere durch Information, Beratung und Hilfestellung zur Persönlichkeitsentwicklung (Präventionsarbeit), b) Jugendarbeit und Jugendhilfe insbesondere durch die Zurverfügungstellung einer Notfallunterkunft für Kinder und Jugendliche in Konfliktsituationen und die Aufnahme in ein familiäres Umfeld(Notfallhilfe), c) Maßnahmen zum Abbau von Isolation, Anonymität und Ausgrenzung von behinderten, alten, kranken und anderen Menschen am Rande der Gesellschaft insbesondere durch integrative Wohnformen, d) Geistliche Wohngemeinschaften, die jungen Menschen einen gemeinsamen Lebens- und Glaubensraum bieten, um der Vereinzelung und Vereinsamung entgegenzuwirken und in den Grundvollzügen des Glaubens zu wachsen, e) Integrative Wohngemeinschaften, welche insbesondere den Einstieg junger Menschen mit Migrationshintergrund in eine Ausbildung fördern, beispielsweise für Auszubildende in der Altenhilfe, f) Errichtung und Unterhaltung eines niederschwelligen Nachbarschaftscafes zur Inklusion und Integration von benachteiligten Menschen in eine Beschäftigung, g) die mildtätige Unterstützung in persönlichen Härtefällen, h) religiöse Betreuungs- und Bildungsangebote - insbesondere korrespondierend mit a) - f) - in Präsenz und über elektronische Kommunikationsformen sowie die Gewährung von Zuschüssen und Beihilfen für die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen, Betreuungs- und Bildungsangeboten, i) die Pflege und Förderung von internationalen Kontakten und Projekten im In- und Ausland, um christliche Solidarität mit der Kirche in anderen Ländern zu praktizieren und die Einheit der Christen zu fördern, j) die Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung oder Förderung von Benefizveranstaltungen, k) eigene Publikationen jeglicher Art und Verbreitungswege sowie die Förderung von Publikationen, die der Verwirklichung des Gesellschaftszweckes dienlich sind, l) die Bereitstellung von Zuschüssen, Räumlichkeiten, Beratung und Infrastruktur zur Entwicklung und die anschließende Durchführung weiterer Projekte zur Verfolgung der hier genannten steuerbegünstigten Zwecke, sowie alle anderen Maßnahmen, die geeignet sind, die hier genannten steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. 4. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch in Kooperationen mit geeigneten Partnern umsetzen beispielsweise durch gemeinsame Projekte und Angebote. 5. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr. l AO auch anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. 6. Im Rahmen des nach § 58 Ziffern 3,4 und 5 AO steuerrechtlich Zulässigen kann die Gesellschaft eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts unterstützen. 7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 8. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. 9. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Auf!Pantaleon gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Köln, Am Pantaleonsberg 8, 50676. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Auf!Pantaleon gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Auf!Pantaleon gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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