Hopp und ODWIN Projekte gGmbH



Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO), die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tiersäuchen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO) und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO). Die Gesellschaft fördert die genannten Zwecke weiter auch durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar für die Förderung des jeweiligen Zwecks verwenden. Die Gesellschaft ist eine Förderkörperschaft für andere steuerbegünstigte Steuerkörperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Bereitstellung von Mitteln - auch Sachmitteln - für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die Bereitstellung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Daneben kann die Gesellschaft ihren Zweck auch dadurch verwirklichen, dass sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO zuwendet, dies ist auch dann zulässig, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Mittel von der Empfängerkörperschaft verwendet werden, nicht dem Zweck der Gesellschaft gemäß dem vorstehenden entspricht. Weiterhin kann die Gesellschaft im Rahmen des § 58 Nr. 4 AO ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen und im Rahmen des § 58 Nr. 5 AO ihr gehörende Räume einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überlassen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und Ausstattung eines Klinikgebäudes in Heidelberg (auf fremdem Grund und Boden, der im Eigentum des Landes Baden-Württemberg steht) und dessen Zuwendung an das Land Baden-Württemberg mit der Auflage, dieses dem Universitätsklinikum Heidelberg zur Nutzung zu den vorstehendend aufgeführten steuerbegünstigen Zwecken zuzuweisen.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung |
---|---|---|---|---|
04.03.2020 Fries | St. Leon-Rot Geschäftsanschrift: Opelstraße 28, 68789 St. Leon-Rot | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2020. | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO), die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tiersäuchen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO) und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO). Die Gesellschaft fördert die genannten Zwecke weiter auch durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar für die Förderung des jeweiligen Zwecks verwenden. Die Gesellschaft ist eine Förderkörperschaft für andere steuerbegünstigte Steuerkörperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Bereitstellung von Mitteln - auch Sachmitteln - für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 24.01.2020
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 04.03.2020
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 27.01.2020
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Einzelvollmacht // Einzelvollmacht vom 19.12.2019
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 24.01.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 27.01.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Einzelvollmacht vom 19.12.2019
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 24.01.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 04.03.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 24.01.2020
- Anzeige nach Eingang // 27.02.2020 // Einzelvollmacht vom 19.12.2019
- Anzeige nach Eingang // 10.02.2020 // Anmeldung vom 27.01.2020
- Anzeige nach Eingang // 10.02.2020 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 24.01.2020
- Anzeige nach Eingang // 10.02.2020 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 04.03.2020
- Anzeige nach Eingang // 10.02.2020 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 24.01.2020
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Hopp und ODWIN Projekte gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO), die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tiersäuchen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO) und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO). Die Gesellschaft fördert die genannten Zwecke weiter auch durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar für die Förderung des jeweiligen Zwecks verwenden. Die Gesellschaft ist eine Förderkörperschaft für andere steuerbegünstigte Steuerkörperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Bereitstellung von Mitteln - auch Sachmitteln - für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die Bereitstellung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Daneben kann die Gesellschaft ihren Zweck auch dadurch verwirklichen, dass sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO zuwendet, dies ist auch dann zulässig, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Mittel von der Empfängerkörperschaft verwendet werden, nicht dem Zweck der Gesellschaft gemäß dem vorstehenden entspricht. Weiterhin kann die Gesellschaft im Rahmen des § 58 Nr. 4 AO ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen und im Rahmen des § 58 Nr. 5 AO ihr gehörende Räume einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überlassen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und Ausstattung eines Klinikgebäudes in Heidelberg (auf fremdem Grund und Boden, der im Eigentum des Landes Baden-Württemberg steht) und dessen Zuwendung an das Land Baden-Württemberg mit der Auflage, dieses dem Universitätsklinikum Heidelberg zur Nutzung zu den vorstehendend aufgeführten steuerbegünstigen Zwecken zuzuweisen. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Hopp und ODWIN Projekte gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in St. Leon-Rot, Opelstraße 28, 68789. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Hopp und ODWIN Projekte gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Hopp und ODWIN Projekte gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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