SEB AG Filiale Worms

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
19.01.2007 Zimmer - - - Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 1. Januar 2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung geführt. Das Registerblatt wird geschlossen. Gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen eingetragen. - -
13.06.2006 Zimmer - Die Hauptversammlung vom 11.04.2006 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Aufsichtsrat-Mitgliederzahl) beschlossen. - - - Bl. 289 - 301 Sdbd. Satzung Bl. 296 - 300 Sdbd.
08.02.2006 Gebel Worms Zweigniederlassung der SEB AG mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 6800) Aktiengesellschaft Satzung vom 28.01.1950 zuletzt geändert am 15.06.2005 der Betrieb aller bankmäßigen Geschäfte und der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte einschließlich des Pfandbriefgeschäftes gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 PfandBG sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen (Investmentgeschäfte sind ausgeschlossen). Die Bank für Gemeinwirtschaft Nordrhein-Westfalen Aktiengesellschaft, Düsseldorf, die Bank für Gemeinwirtschaft Aktiengesellschaft, Hamburg, die Niedersächsische Bank für Wirtschaft und Arbeit, Aktiengesellschaft, Hannover, die Bank für Wirtschaft und Arbeit, Aktiengesellschaft, München und die Bank für Arbeit und Wirtschaft Aktiengesellschaft, Stuttgart sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 2. Dezember 1958, des Beschlusses der Hauptversammlung der aufnehmenden Gesellschaft vom 2. Dezember 1958 und der Beschlüsse der Hauptversammlungen der übertragenden Gesellschaften vom 2. Dezember 1958 mit der Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04. Mai 1999 und durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der HTB Vermögensanlagen und Vermögensverwaltung GmbH in Frankfurt am Main vom 04. Mai 1999 ist die letztgenannten Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04. Mai 1999 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die BfG Bank AG gemäß § 2 Nr. 1 i. V. m. §§ 46 ff. UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung zwischen der HTB Vermögensanlagen und Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am Main und der BfG Bank AG aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04. Mai 1999 ist gem. § 62 Abs. 1 UmwG ohne Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der BfG Bank AG erfolgt. Zwischen der Gesellschaft und der Skandinaviska Enskilda Banken AB, Stockholm, als herrschendem Unternehmen ist am 14. Dezember 2000 ein Beherrschungs- und Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 11.04.1967 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Worms HRB 119 getreten. Freigegeben am 08.02.2006.

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